1. Geltungsbereich
Alle bisherigen und künftigen Lieferungen, Leistungen und Offerten
erfolgen ausschliesslich zu den nachstehenden Bedingungen, soweit sie
nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden
sind. Sie gelten insbesondere für alle künftigen Geschäftsabschlüsse
auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Alle technischen Informationen, Daten sowie Angaben über Gewichte
und Masse beruhen auf den Angaben unserer Hersteller und sind nicht
verbindlich. |
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2. Offerten
Offerten sind vertraulich zu behandeln und sämtliche Rechte daran
verbleiben bei ZeSoft A. Zehnder. Kommt keine Geschäftsbeziehung
zustande, sind alle Offertunterlagen auf erstes Verlangen kostenlos
zurückzuerstatten. |
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3. Preise
Die Preise gelten ab Sitz ZeSoft A. Zehnder, d.h. exkl. Versand,
Verpackung und Versicherung. Preisangaben auf Preislisten und
Prospekten sind unverbindlich und freibleibend. Beratung und/oder
Installation und/oder Schulung ist in unseren Preisen generell nicht
eingeschlossen. Ausnahmen werden in der Offerte speziell aufgeführt. |
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4. Zahlungsbedingungen
Zehn Tage netto, sofern nicht ausdrücklich andere
Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Rückbehalte und
Verrechnung von Gegenforderungen sind nicht zulässig.
Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Der
Verzugszins wird mit mindestens 2% über dem jeweils gültigen
Bankdiskontsatz verrechnet. Spesen und Umtriebe werden zusätzlich
verrechnet. |
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5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ZeSoft
A. Zehnder. |
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6. Lieferfrist
Die in der Offerte enthaltenen Lieferfristen sind Zielwerte, deren
Einhaltung von ZeSoft A. Zehnder bestmöglichst angestrebt wird, die
aber nicht Vertragsbestandteil bilden. |
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7. Lieferung
Die Ware reist auf Gefahr des Bestellers oder Empfänger. Kosten für
Versand, Verpackung und Gebühren gehen zu Lasten des Käufers. |
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8. Garantie
Für alle ausgelieferten Produkte gelten die Garantiebestimmungen der
entsprechenden Hersteller. Garantieleistungen werden grundsätzlich
durch die Service Infrastruktur der Hersteller gewährleistet. ZeSoft
A. Zehnder veranlasst lediglich den entsprechenden Service-Call an die
zuständigen Service-Stellen. Arbeiten, welche zur Wiederherstellung
von Daten oder Programmen nach einem System-Ausfall oder einer Störung
anfallen, sind nicht in Garantie-Leistungen enthalten, und werden zu
unseren aktuellen Ansätzen verrechnet. Dies gilt auch bei Vor-Ort-
Garantien der Hardware Hersteller, bei welcher unter Garantie
lediglich die defekten Komponenten vor Ort ersetzt werden. |
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9. Urheberrecht
Lizenz- und Urheberrechtsbestimmungen unserer Lieferanten werden dem
Besteller vollumfänglich überbunden. |
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10. Softwarelizenzierung
Der Nachweis von vorhandenen Lizenzen liegt grundsätzlich beim
Lizenznehmer. Die Registrierung eingesetzter Software-Lizenzen muss
vom Lizenznehmer mit den entsprechenden Hilfsmitteln
(Registrier-Karten, Fax, Internet oder ähnliches) ausgeführt werden.
Bei Upgrades erfolgt die Auslieferung der neuen Versionen ebenfalls
aufgrund der Freigabe der Software- Hersteller. Die Einhaltung der
Software-Lizenz- Bestimmungen liegt grundsätzlich beim Lizenz-Nehmer
bzw. Benutzer der eingesetzten Software. Lizenzbestimmungen sind auf
den Internet-Homepages der jeweiligen Hersteller oder der
Installations-CD zu entnehmen. |
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11. Ein- und Ausfuhr
Der Käufer verpflichtet sich, allfällige Bestimmungen betreffend
Einfuhr sowie Ausfuhr der von uns gelieferten Produkte ohne Vorbehalt
zu akzeptieren. Bei Weitergabe der Produkte ist er verpflichtet, sich
nach den jeweiligen Bestimmungen zu informieren, diese einzuhalten und
sie in vollem Umfang auf seine Kunden zu übertragen. |
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12. Vertraulichkeit
ZeSoft A. Zehnder arbeitet nach treuhänderischen Prinzipien.
Sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen
werden streng vertraulich behandelt. |
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13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB
geschlossen werden, unterliegen dem schweizerischen Recht.
Gerichtsstand ist Winterthur.
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Winterthur, 01.07.2002
ZeSoft A. Zehnder |
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